Fragen und Antworten

Worin unterscheidet sich e.optimum von anderen Anbietern?

Der wesentliche Unterschied ist unser Einkaufsprinzip. Wir fördern unsere Mitglieder mit unserem einzigartigen Preismodell, um ihre Wettbewerbsposition zu stärken.

Woher kommt die Ersparnis mit e.optimum?

e.optimum bündelt den Energiebedarf der Mitglieder, um gemeinsam Strom und Erdgas einzukaufen. Als unabhängige Einkaufsgemeinschaft beschafft e.optimum die Energie immer an den günstigsten Handelsplätzen. Dadurch werden Konditionen der Großindustrie erreicht. Die erzielten Einkaufspreise gibt e.optimum monatlich 1:1 an die Mitglieder weiter.

Warum gibt es bei e.optimum keinen festen Energiepreis?

Bei einem Festpreis werden Kursschwankungen am Beschaffungsmarkt durch Risikoaufschläge abgesichert. Deshalb liegen Festpreise in der Regel oberhalb des flexiblen e.optimum-Preises.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Ja. Aufgrund der notwendigen Kalkulierbarkeit von Energieeinkaufsmengen ist eine Mindestlaufzeit von drei Jahren erforderlich. Dies gilt aber nur, solange wir vorteilhaft für Sie arbeiten.

Wann kann ich kündigen?

Sie können 6 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses kündigen. Sollten Sie uns vorher ein günstigeres Angebot nachweisen und wir können Ihnen kein besseres vorlegen, ist eine jederzeitige Kündigung mit einer Frist von drei Monaten möglich.

Wie erfolgt die Stromabrechnung?

Mit einem digitalen Stromzähler gemessene Abnahmestellen werden im Folgemonat exakt nach abgelesenem Verbrauch und erzieltem e.optimum-Preis abgerechnet. Für Abnahmestellen ohne digitalen Stromzähler ist monatlich eine Abschlagszahlung zu entrichten. Jährlich erfolgt dann die Abrechnung des tatsächlich gelieferten Stroms.

Wie erfolgt die Gasabrechnung?

Mit einem digitalen Gaszähler gemessene Abnahmestellen werden im Folgemonat exakt nach abgelesenem Verbrauch und erzieltem e.optimum-Preis abgerechnet. Für Abnahmestellen ohne digitalen Gaszähler ist monatlich eine Abschlagszahlung zu entrichten. Jährlich erfolgt dann die Abrechnung des tatsächlich gelieferten Gases.

Stehe ich plötzlich ohne Strom oder Erdgas da?

Nein, Sie haben genau die gleiche Sicherheit wie bisher. Die Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas ist gesetzlich garantiert.